
Seit über 23 Jahren in der Versicherungsbranche...
...versichern beruhigt!
Ich arbeite nicht für die Versicherung, sondern für Sie.
Die Beziehung und der persönliche Kontakt zu meinen Kunden ist mir sehr wichtig,
und daher achte ich auf ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis!
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Vielzahl an möglichen Versicherungen!
- Konzentration auf die Bedürfnisse meiner Kunden
- Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsangebote
- Kompromisslose Vertretung der Interessen meiner Klienten
- Unabhängigkeit von einzelnen Versicherungsunternehmen
- Optimierung und permanente Aktualisierung des Deckungsumfangs und der Prämien
- Verlässlichkeit im Schadensfall
Sie haben Fragen zu meinen Versicherungsangeboten? Ich beantworte sie gerne per
Ihr Christoph Brunnhofer
Sind 10-jährige Laufzeiten für Versicherungsverträge überhaupt zulässig?
In Österreich ist es übliche Praxis, zehnjährige Versicherungsverträge – meist gegen Gewährung eines Prämiennachlasses – abzuschließen. Verbrauchern wurde mit der VersVG-Novelle 1994 im Paragraph 8 Abs 3 das Recht eingeräumt, einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen wurde, zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unternehmern ist eine derartige Kündigungsmöglichkeit nicht gegeben. Umstritten ist, ob diese Lücke planwidrig oder gewollt ist. Der Oberste Gerichtshof hat jedenfalls in seiner Entscheidung 7 Ob 152/01 für Unternehmensverträge eine Analogie zu § 8 Abs 3 VersVG abgelehnt.